Eine Rückerstattung des Guthaben erfolgt ausschließlich mit einer Exmatrikulationsbescheinigung für Studierende oder mit einer Bescheinigung Ende des Arbeitsvertrages für Beschäftigte.

Die Campuscard muß mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zu den Servicezeiten der Studierendenverwaltung bzw. Personalabteilung (für Beschäftigte) eingereicht bzw. auf dem Postweg zugesendet werden. Nach Eingang erfolgt die Sperrung und Vernichtung Ihrer Karte.  Der geprüfte Antrag wird zum Studentenwerk Potsdam Abteilung Rechnungswesen weitergeleitet. Dort erfolgt dann die eigentliche Bearbeitung und die Überweisung des Guthaben auf Ihr Konto.

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