Die Rechner und Netzdienste stehen für Studierende und Beschäftigte der Hochschule zur Erfüllung ihrer Aufgaben aus Studium, Forschung, Lehre und Verwaltung zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Benutzung dieser Einrichtungen.

Gleichzeitig möchten wir Sie aber auch darauf hinweisen, dass die Benutzung gewissen Regeln unterworfen ist, die sicherstellen sollen, dass die Geräte zuverlässig den Hochschulangehörigen zur Verfügung stehen, kein Missbrauch getrieben und gegen keine Rechte oder Gesetze verstoßen wird.

Jeder Benutzer verpflichtet sich, die rechts im Schnellzugriff befindlichen IT Ordnungen einzuhalten.

Beachten Sie auch:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Brandenburgisches Hochschulgesetz

Brandenburgisches Datenschutzgesetz

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